Kosten und Bezahlung

Wie alle Tierärzte unterliegen wir der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) von 2017, die uns vorschreibt, wie hoch die unterschiedlichen Leistungen honoriert werden müssen. Im Rahmen dieser Abrechnung muss die Tierarztpraxis zwischen dem einfachen bis zum dreifachen Satz abrechnen. Der Abrechnungssatz richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie beispielsweise erhöhter Schwierigkeitsgrad, besondere örtliche Verhältnisse oder Einsätze im Notdienst.

Mit welchem Abrechnungssatz Sie während der Behandlung Ihres Tieres rechnen müssen, erfahren Sie gerne vor Ihrem Besuch telefonisch. Wir können Ihnen auch im Falle eines Hausbesuchs vorweg fernmündlich mitteilen, was eine Anfahrt zu Ihnen kostet.

Sollten Sie uns mit Ihrem Nachbarn zusammen bestellen, dann zahlen Sie natürlich jeder nur das halbe Wegegeld.

Am Praxisstandort erbitten wir die Begleichung der Rechnung in bar oder per EC‐Cash mit PIN‐Eingabe. Während eines Hausbesuchs erbitten wir die Bezahlung in bar. Wenn unsere Stammkunden eine Rechnungsstellung über die Tierärztliche Verrechnungsstelle in Münster wünschen, dann wird eine Gebühr für die Barauslagen von 2,98 € fällig.